Auszug - B3 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Heidmoor für das Gebiet "östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Abwägungsbeschluss:
Zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Heidmoor für das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage“ |
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wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor wie folgt abgewogen:
Datum der Stellungnahme und Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein Brockdorff-Rantzau-Str. 70 24837 Schleswig 16.05.2021Unsere Stellungnahme vom 26.01.2021 wurde richtig in die Begründung des Bebauungs- planes Nr. 3 der Gemeinde Heidmoor übernommen. Sie ist weiterhin gültig. | Keine Abwägung erforderlich. |
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LLUR (ländl. Räume) 18.05.2021 | Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat den Bebauungsplan zur Kenntnis genommen. Das Dezernat Bodenordnung hat keine Bedenken geäußert, das Dezernat Landwirtschaft hat den Bebauungsplan nur zur Kenntnis genommen. | Keine Abwägung erforderlich. |
Schleswig-Holstein Netz AG Fröbelweg 1 24568 Kaltenkirchen | Unsererseits bestehen keine Bedenken. | Keine Abwägung erforderlich. |
Amt Kaltenkirchen-Land Nachbargemeinden Nützen und Lentföhrden Postfach 11 62 24559 Kaltenkirchen 18.06.2021 | Mit Schreiben vom 26.01.2021 informierten Sie über das o.a. Bauleitplanverfahren. Die Gemeinden Nützen und Lentföhrden haben die Inhalte zur Kenntnis genommen. Bedenken oder Anregungen werden nicht vorgetragen. Ich bitte um Kenntnisnahme. | Keine Abwägung erforderlich. |
Kreis Segeberg Postfach 13 22 23792 Bad Segeberg 29.06.2021 | Nach Anhörung meiner Fachabteilungen im Hause nehme ich zu der o.a. Planung wie folgt Stellung:
Tiefbau Nach § 29 Abs. 1 Straßen-und Wegegesetz Schleswig-Holstein dürfen keine baulichen Anlagen an der Kreisstraße 48 in einer Entfernung bis zu 15,00 m, gemessen vom äußeren befestigten Rand der Fahrbahn, errichtet werden. Die geplante Erschließungsstraße darf nur höhengleich an die Kreisstraße 48 angebunden werden.
Untere Bauaufsichtsbehörde Keine Bedenken.
Vorbeugender Brandschutz Keine Stellungnahme.
Kreisplanung Keine Anregungen.
Untere Denkmalschutzbehörde Keine denkmalrechtlichen Bedenken.
Untere Naturschutzbehörde Keine Stellungnahme.
Wasser - Boden – Abfall SG Abwasser Aus Sicht der Abwasserbeseitigung bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass mit Umsetzung des Bebauungsplanes (16 Bauplätze) die Ausbaukapazität der Klärteichanlage Heidmoor voraussichtlich erreicht wird. Gemäß dem SüVO-Bericht 2020 sind an der Klärteichanlage bereits 234 Einwohnerwerte angeschlossen. Derzeit liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Anschluss von 300 Einwohnerwerten vor.
SG Gewässerschutz Keine Bedenken.
SG Bodenschutz Aus Sicht des Bodenschutzes bestehen keine Bedenken.
SG Grundwasserschutz Keine Bedenken oder Hinweise.
SG Abfall Keine Stellungnahme.
GW Geothermie Keine Bedenken oder Hinweise
Umweltbezogener Gesundheitsschutz Keine Stellungnahme.
Sozialplanung Keine Stellungnahme.
Verkehrsbehörde Die verkehrsrechtliche Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs („Spielstraße“) bedarf eines gesonderten Verfahrens, welches vor dem Ausbau der Straße bei der Verkehrsaufsicht Segeberg zu beantragen ist. Dies vor dem Hintergrund, dass hier noch Verschwenkungen im Straßenverlauf, Parkflächen etc. abgestimmt werden müssen.
Klimaschutz Keine Stellungnahme. |
Ist bei der Planung berücksichtigt bzw. wird bei der Erschließung beachtet.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Wird zur Kenntnis genommen.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt beachtet.
Keine Abwägung erforderlich. |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 9 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |