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Auszug - Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges  

15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 08.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:10 - 22:01 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2021/288 Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Großenaspe Gunnar Stiens und der 2. stellvertretende Wehrführer Jürgen von Seelen erläutern der Gemeindevertretung das Projekt näher.

 

rgermeister Torsten Klinger gibt an, dass der Feuerwehrbedarfsplan fertig gestellt wurde und in einer Arbeitssitzung der Gemeindevertretung von Herrn Lübbe vorgestellt werden soll. Der Termin wird voraussichtlich Ende September erfolgen.

 

Es folgt eine kurze Diskussion über die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeuges.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung eines neuen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges (HLF 20) mit entsprechendem Tankvolumen, da das vorhandene Feuerwehrfahrzeug TLF 16/25 nicht mehr den Anforderungen des Feuerwehrbedarfsplanes entspricht.

Das in der Wehr vorhandene Hydraulische Rettungsgerät  (Schere/Spreizer incl. Zubehör) soll vom bisherigen TLF 16/25 auf das neu anzuschaffende HLF 20 übernommen werden.

 

Die Ausschreibung soll durch einen externen Dritten erfolgen, dessen Honorar gemäß der Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens förderfähig ist im Rahmen der nachstehenden Fördersätze:

 

Zuwendungsfähiger Kostenhöchstbetrag für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20): 240.000,00 €

Der Fördersatz für Feuerwehrfahrzeuge beträgt 30 % vom Kostenhöchstbetrag. Dieser erht sich um

5 % , soweit die Ausschreibung einem externen Dritten übertragen wird,

5 %, bei gemeinsamer Beschaffung durch mehrere Kommunen,

10 % für die überörtlich eingebundenen Gemeinden, wobei dieses von der Kreiswehrführung bestätigt werden müsste, was aufgrund der Einbindung auf der A 7 für die Stadt Neumünster und Stadt Bad Bramstedt ggfs. möglich wäre.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

16

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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