Auszug - B12 - Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Satzungsbeschluss/ Endgültiger Beschluss über
den Bebauungsplan Nr. 12 für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände“ |
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nach § 10 BauGB
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe am 12.07.2021 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe vom 12.07.2021, TOP 8 |
Die Untersuchungsergebnisse der Bodengrunduntersuchung liegen dem Amt jetzt vor. Die Ergebnisse sind in den B-Plan einzuarbeiten.
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe
den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder, Schulsportgelände“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de> eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
5. Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 16 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |