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Auszug - B 5 - Abwägungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "nördlich der Glückstädter Straße (ehemals K31, jetzt Gemeindestraße)/ westlich der Straße Tutzberg"  

18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 08.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:53 Anlass: Sitzung
Raum: kleine Sporthalle an der Grundschule
Ort: kleine Sporthalle
VO/06/2021/146 B 5 - Abwägungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "nördlich der Glückstädter Straße (K31)/ westlich der Straße Tutzberg"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Abwägungsbeschluss:

 

Zur

 

Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „rdlich der Glückstädter Straße (ehemals K31, jetzt Gemeindestraße) / westlich der Straße Tutzberg“

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen am 08.09.2021 wie folgt abgewogen:

 

Datum und Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

29.06.2021

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein Brockdorff-Rantzau-Str. 70 24837 Schleswig

Unsere Stellungnahme vom 04.05.2021 wurde richtig in die Begründung der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Hitzhusen übernommen. Sie ist weiterhin gültig.

Keine Abwägung erforderlich.

29.06.2021

Stadt Neumünster Postfach 2640

Aus Sicht der Stadt Neumünster als Nachbargemeinde werden zu dem o.a. Bauleitplanverfahren keine Anregungen vorgetragen.

Keine Abwägung erforderlich.

04.07.2021

Gemeinde Hagen über Amt Bad Bramstedt-Land

Aus der Gemeinde Hagen gibt es keine Einwendungen.

Keine Abwägung erforderlich.

06.07.2021

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H Standort Itzehoe Postfach 2031 25510 Itzehoe

Mit o.g. Schreiben legten Sie mir die im Betreff genannte Bauleitplanung der Gemeinde Hitzhusen mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb eines Monats nach Erhalt Ihres Schreibens vor. 

 

Das Gebiet liegt südlich der Hauptstraße (Bundesstraße 206 -B 206-) in einer Entfernung von >1.400 m Luftlinie. 

 

Gegen die o.g. Bauleitplanung habe ich keine Bedenken. 

 

Diese Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen und straßenverkehrlichen Bereich nur auf Straßen des überörtlichen Verkehrs mit Ausnahme der Bundesautobahnen und der Kreisstraßen. 

 

Eine zusätzliche Stellungnahme in straßenbaulicher und verkehrlicher Hinsicht durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein erfolgt nicht.

Keine Abwägung erforderlich.

07.07.2021

GPV Bramau

Siek 60

24616 Brokstedt

Wir nehmen Bezug auf die uns mit Ihrem Schreiben vom 29.06.2021 übersandten Unterlagen zur Bauleitplanung der Gemeinde Hitzhusen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5. 

 

Die Belange des Gewässerpflegeverbandes Bramau werden nicht berührt, insofern bestehen keine Bedenken gegen die geplante Maßnahme. Wir weisen jedoch ausdrücklich auf unsere Verbandssatzung, hier insbesondere auf § 6, hin. Die Satzung finden Sie auf der Homepage der Geschäftsstelle „WBV Mittleres Störgebiet“ unter den Wasser- und Bodenverbänden beim GPV Bramau.

Keine Abwägung erforderlich.

12.07.2021

LLUR (ländl. Räume)

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat die Aufhebung des Bebauungsplans zur Kenntnis genommen. 

 

Das Dezernat Bodenordnung hat keine Bedenken geäert, das Dezernat Landwirtschaft hat den Bebauungsplan nur zur  Kenntnis genommen.

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

15.07.2021

Handwerkskammer Lübeck Breite Straße 10 / 12

23552 Lübeck

Nach Durchsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass in obiger Angelegenheit aus der Sicht der Handwerkskammer Lübeck keine Bedenken vorgebracht werden, sofern die Belange der Handwerksbetriebe berücksichtigt werden. 

 

Sollten durch die Flächenfestsetzungen Handwerksbetriebe beeinträchtigt werden, wird sachgerechter Wertausgleich und frühzeitige Benachrichtigung betroffener Betriebe erwartet.

Handwerksbetriebe werden von der Planung nicht negativ beeinträchtigt.

29.07.2021

Untere Forstberde

Forstbehördlich bestehen keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

02.08.2021

IHK Lübeck

Die Planunterlagen haben wir geprüft. Die IHK zu Lübeck als Träger öffentlicher Belange erhebt keine Bedenken bezüglich der Planungen.

Keine Abwägung erforderlich.

03.08.2021

Kreis Segeberg

Postfach 13 22

23792 Bad Segeberg

Nach Anhörung meiner Fachabteilungen im Hause nehme ich zu der o.a. Planung wie folgt Stellung:

Tiefbau  

Der FD Kreisstraßen, Radwege, Brücken ist nicht betroffen weil die Glückstädter Straße keine Kreisstraße mehr ist.   

 

Untere Bauaufsichtsbehörde  Keine Stellungnahme.   

 

Vorbeugender Brandschutz  

Es bestehen keine brandschutztechnischen Bedenken!   

 

Kreisplanung  

Keine Stellungnahme.   

 

Untere Denkmalschutzbehörde  Keine denkmalrechtlichen Bedenken.   

 

Untere Naturschutzbehörde  Keine Stellungnahme. 

 

Wasser - Boden - Abfall  

SG Abwasser  

Aus Sicht der Abwasserbeseitigung bestehen keine Bedenken.   

 

SG Gewässerschutz  

Keine Stellungnahme.   

 

SG Bodenschutz  

Keine Bedenken.   

 

SG Grundwasserschutz  

Keine Bedenken.   

 

SG Abfall  

Keine Stellungnahme.   

 

GW Geothermie  

Keine Bedenken.   

 

Umweltbezogener Gesundheitsschutz  

Keine Stellungnahme.   

 

Sozialplanung  

Keine Stellungnahme.   

 

Verkehrsbehörde  

Seitens der Verkehrsaufsicht bestehen keine Bedenken.   

 

Klimaschutz  

Keine Stellungnahme.

 

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.     

 

 

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.  

 

 

Keine Abwägung erforderlich.    

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.   

 

 

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Keine Abwägung erforderlich.   

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

12

dagegen

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Enthaltungen

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