Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - F24/B26 - Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 26 für den "Ladepark Brokenlande" für das Gebiet Gemarkung Brokenlande, westlich der L 319 (Hamburger Chaussee) und nördlich der L260 (Brokenlander Straße) - Planungsbüro und Kostenvereinbarung  

19. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2021/293 F24/B26 - Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 26 für den "Ladepark Brokenlande" für das Gebiet Gemarkung Brokenlande, westlich der L 319 (Hamburger Chaussee) und nördlich der L 260 (Brokenlander Straße) - Planungsbüro und Kostenvereinbarung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Erläuterung.

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe hat in der Sitzung am 12.07.2021 unter TOP 6 und 7 die beiden Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanverfahren „Ladepark Brokenlande“ (F-Plan 24. Änderung und B-Plan 26) gefasst.

 

Das Planungsbüro war im Aufstellungsbeschluss noch nicht gleich mit festgelegt worden, das wird nun nachgeholt.

Der Investor hat mitgeteilt, dass die Planung durch das Planungsbüro des Kreises Segeberg durchgeführt werden soll.

 

Weiterhin wurde festgelegt, dass die Planungskosten, Kosten für Gutachten, Ausgleichsmaßnahmen etc. vom Investor zu übernehmen sind. Dies gilt sowohl für die Flächennutzungsplan-Änderung als auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes.

Der Antragsteller hat die Kostenübernahme erklärt.

 

Beschluss:

Das Planungsbüro des Kreises Segeberg wird mit der Bauleitplanung für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 beauftragt.

Die beiden Planverfahren werden jedoch nur durchgeführt, wenn der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung unterschreibt.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung