Auszug - F15 - Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan
Beschluss:
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 15. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Gemarkung Brokenlande westlich der L319 (Hamburger Chaussee), südlich der L260 (Brokenlander Straße)“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:
Erweiterung des bestehenden Standortes der Biogasanlagen
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro
Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 -
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
6. Da die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer / Investor eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes betreibt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 6 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |
Anmerkung:
Eine Anfrage von Herrn Arne Konrad zur Regelung der Oberflächenwasserableitung wird vom Protokollführer, Herrn Benneck, beantwortet. Er teilt mit, dass aufgrund eines Erlasses zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten bereits im Zuge der Bauleitplanung der Nachweis für einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt erbracht werden muss und entsprechende Maßnahmen zur schadlosen Regenwasserbeseitigung auszuarbeiten sind.