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Auszug - B2 4. Änderung und Ergänzung - Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fuhlendorf für das Gebiet "Gewerbegebiet südlich der Straße Osterfeld, westlich der Kieler Straße"  

11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Fuhlendorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindehaus "Ole School" Fuhlendorf
Ort: Hauptstraße 43, 24649 Fuhlendorf
VO/09/2021/087 B2 4. Änderung und Ergänzung - Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fuhlendorf für das Gebiet "Gewerbegebiet südlich der Straße Osterfeld, westlich der Kieler Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

Beschluss:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet „Gewerbegebiet südlich der Straße Osterfeld, westlich der Kieler Straße soll wie folgt geändert werden:

 

Vorbereitung der Expansion eines ansässigen Gewerbebetriebes (westliche Erweiterung)

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Da die Gemeinde Fuhlendorf nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer und Investor/Antragsteller eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abngig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

7. Die Gemeinde Fuhlendorf hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

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Enthaltungen

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