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Auszug - B3 - Beratung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet "westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung),angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)"  

15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 25.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
VO/01/2021/143 B3 - Beratung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet "westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Zur

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedtr das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt am 25.10.2021 wie folgt abgewogen:

 

Datum, Name

vorgebrachte Anregungen / Bedenken / Hinweise

Abwägung durch die Gemeindevertretung

Diverse

Bedenken wegen der Regenwasserabführung der 5 m breiten Versickerungsmulde im oberen westlichen Bereich.

Das Problem vor Starkregenfällen und das Überlaufen der Rinne muss für die Unterlieger bei der tiefbaulichen Erschließung dringend gelöst werden.

Gemeinde

In der Planzeichnung Teil A ist Folgendes zu ergänzen:

Im westlichen und östlichen Teil mit der Bezeichnung WA II ist unter der Position GRZ die Dachneigung > = 15 Grad auszuweisen.

Gemeinde

In der textlichen Festsetzung Teil B ist folgendes zu ernzen:

4.0-Garagen und Carports § 23 Abs. 5 BauNVO/§ 84 Abs. 1 Nr. 8 LBO- folgende Ernzung: Diese dürfen nicht hintereinander liegen.

 

Die Gemeindevertretung Armstedt genehmigt den vorgestellten Entwurf unter Berücksichtigung der oben abgewogenen Einwände. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange soll mit dem geänderten Entwurf durchgeführt werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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