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Auszug - Wasserrettung; hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung  

15. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land
TOP: Ö 12
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:49 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
VO/20/2021/185 Wasserrettung; hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufgrund der Aufgabenübertragung der Wasserrettung im Rahmen des Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetzes für die Hilfeleistung bei Unfällen ab 01.01.2021 durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf die Gemeinden (Weisungsaufgabe) bzw. bei amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt, besteht Einigkeit daürber, dass die Aufgabe nur in Zusammenarbeit mit Wasserrettungsorganisationen wahrgenommen werden kann.

 

Der Abschluss einer solchen Kooperationsvereinbarung dient der Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und DLRG, da die DLRG personell und materiell das Equipment für die Wasserrettung vorhält. Die Einsatzleitung bei Einsätzen liegt weiterhin immer bei der zuständigen örtlichen Feuerwehr.

 

Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, mit dem DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt eine Kooperationsvereinbarung zu schließen auf Grundlage des beigefügten Entwurfs mit einer jährlichen Aufwendungsvergütung in Höhe von 12.000 €. Zuschüsse bei geplanten Investitionen fallen nicht an, sondern werden aus dieser Aufwendungsvergütung finanziert.


Abstimmungsergebnis:

dafür

49

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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