Auszug - Wasserrettung; hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufgrund der Aufgabenübertragung der Wasserrettung im Rahmen des Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetzes für die Hilfeleistung bei Unfällen ab 01.01.2021 durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf die Gemeinden (Weisungsaufgabe) bzw. bei amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt, besteht Einigkeit daürber, dass die Aufgabe nur in Zusammenarbeit mit Wasserrettungsorganisationen wahrgenommen werden kann.
Der Abschluss einer solchen Kooperationsvereinbarung dient der Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und DLRG, da die DLRG personell und materiell das Equipment für die Wasserrettung vorhält. Die Einsatzleitung bei Einsätzen liegt weiterhin immer bei der zuständigen örtlichen Feuerwehr.
Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, mit dem DLRG Ortsgruppe Bad Bramstedt eine Kooperationsvereinbarung zu schließen auf Grundlage des beigefügten Entwurfs mit einer jährlichen Aufwendungsvergütung in Höhe von 12.000 €. Zuschüsse bei geplanten Investitionen fallen nicht an, sondern werden aus dieser Aufwendungsvergütung finanziert.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 49 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |