Auszug - Beschlussfassung über die Angleichung der Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2022
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bürgermeister erläutert die derzeitigen Hebesätze:
Grundsteuer A 330 %
Grundsteuer B 330 %
Gewerbesteuer 350 %
Diese Sätze wurden seit 11 Jahren nicht angepasst.
Es kommt zu einer regen Diskussion, in der das Für und Wider einer Steuererhöhung abgewogen wird.
Arne Konrad sowie die CDU-Fraktion schlagen eine Erhöhung um jeweils 30 Punkte vor, also
Grundsteuer A 360 %
Grundsteuer B 360 %
Gewerbesteuer 380 %
Über diesen Vorschlag wird abgestimmt:
Beschluss:
Nach einer Aussprache beschließt die Gemeindevertretung die Hebesätze für Grundsteuer A, für Grundsteuer B und der Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2022 wie folgt anzugleichen:
- Grundsteuer A 360 %
- Grundsteuer B 360 %
- Gewerbesteuer 380 %.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | 3 |
Enthaltungen | 2 |