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Auszug - F5 - Abwägung über die vorgebrachten Einwendungen und Hinweise zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "südlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel)"  

15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:28 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2021/129 F5 - Abwägung über die vorgebrachten Einwendungen und Hinweise zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "südlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel)"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Zur

 

Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „dlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel)

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug am 16.12.2021 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellungnahme, Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

07.09.2021

Untere Forstbehörde

Forstbehördlich keine Betroffenheit.

Keine Abwägung erforderlich.

14.09.2021

Archäologisches Landesamt SH Brockdorff-Rantzau-Str. 70 24837 Schleswig

Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. § 2 (2) DSchG in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planunterlagen zu. Der überplante Bereich befindet sich jedoch in einem archäologischen Interessensgebiet, daher ist hier mit archäologischer Substanz d.h. mit archäologischen Denkmalen zu rechnen. Wir verweisend deshalb ausdrücklich auf § 15 DSchG: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unveränderten Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dringliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

Der bereits in der Begründung vorhandene diesbezügliche Hinweis wird um die gemachten Hinweise ergänzt.

27.09.2021

Landwirtschaftskammer SH

Zu o. a. Bauleitplanung bestehen aus agrarstruktureller Sicht keine Anregungen oder Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

12.10.2021

Kreis Segeberg

Postfach 13 22

23792 Bad Segeberg

Nach Anhörung meiner Fachabteilungen im Hause nehme ich zu der o.a. Planung wie folgt Stellung: 

 

Tiefbau  

Nicht betroffen.   

 

Untere Bauaufsichtsbehörde  Keine Bedenken.   

 

Vorbeugender Brandschutz  Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen keine Bedenken!   

 

Kreisplanung  

Keine Anregungen.   

 

Untere Denkmalschutzbehörde  Keine denkmalrechtlichen Bedenken. Hinweis: Der Geltungsbereich befindet sich in der Umgebung des Kulturdenk-mals Alte Schule mit Nebengebäude und Lindenreihe (Dorfstraße 1). Das Kulturdenkmal ist in der Planzeichnung darzustellen.  

 

Untere Naturschutzbehörde  Keine Stellungnahme.   

 

Wasser - Boden - Abfall  

SG Abwasser  

Aus Sicht der Abwasserbeseitigung bestehen keine Bedenken oder Hinweise.   

 

SG Gewässerschutz  

Keine Bedenken.   

 

SG Bodenschutz  

Keine Bedenken oder Anregungen aus Sicht des vor- und nachsorgenden Boden-schutzes.   

 

SG Grundwasserschutz  

Nicht betroffen.   

 

SG Abfall  

Keine Stellungnahme.   

 

GW Geothermie  

Nicht betroffen.   

 

Umweltbezogener Gesundheitsschutz  

Keine Stellungnahme.   

 

Sozialplanung  

Keine Stellungnahme.   

 

Verkehrsbehörde  

Keine Stellungnahme.   

 

Klimaschutz  

Keine Stellungnahme.

 

 

 

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.  

 

 

Keine Abwägung erforderlich.  

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.    

 

 

Keine Abwägung erforderlich.   

 

 

 

Da sich das genannte Kulturdenkmal außerhalb des Geltungsbereiches befindet wird auf eine nachrichtliche Übernahme verzichtet.       

 

 

 

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.   

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.    

 

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.  

 

 

Keine Abwägung erforderlich.     

 

 

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.  

 

 

Keine Abwägung erforderlich.  

 

 

Keine Abwägung erforderlich.   

 

 

 

Keine Abwägung erforderlich.  

 

 

Keine Abwägung erforderlich.  

 

 

Keine Abwägung erforderlich.  

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er  war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Hauke Freese


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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