Auszug - F5 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "südlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel)"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für
die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „südlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel)“
1. Die Entwürfe
der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „südlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel)“ und die Begründung
liegen vor. In der Begründung ist unter Nr. 2 die Gemeinde Hasenkrug richtig zu benennen. Mit dieser Berichtigung werden der Entwurf und die Begründung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Hauke Freese
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |