Auszug - F26 - Beratung und Beschlussfassung über die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für den Bereich "Scheeperredder"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende trägt den Sachverhalt und die Hintergründe für den Aufstellungsbeschluss für die 26. Änderung des F-Planes ausführlich vor. Allgemeines Ziel der Planänderung ist die „Renaturierung“. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes etc. soll die Kreisplanung Segeberg, Herr Petersen beauftragt werden.
Beschluss:
Der Bereich Scheeperredder ist durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2009 überplant worden. Nun sollen die Planungsziele der Gemeinde Großenaspe evtl. angepasst werden. Hierzu wäre die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Planungsabsichten müssten im Aufstellungsbeschluss definiert werden.
Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan
Beschluss:
1. bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 26. Änderung aufgestellt, die
für das Gebiet „Scheeperredder - Kieskuhle“ (oder genauere Bezeichnung)
folgende Änderungen der Planung vorsieht: Renaturierung
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanung Kreis Segeberg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
6. Sofern die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt ( Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 1 |