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Auszug - B28 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Scheeperredder"  

22. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 8
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2022/336 B28 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Scheeperredder"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

1. r das Gebiet „Scheeperredder - Kieskuhle „ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Bitte Planungsziele eintragen: Renaturierung

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das folgende Planungsbüro beauftragt werden:Kreisplanung Kreis Segeberg

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

 Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Da die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung. Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

7. Die Gemeinde Großenaspe hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

1

 

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