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Auszug - F5 B4 1Ä - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "östlich der Hauptstraße (K89), nördlich Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes"  

19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 01.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:14 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2022/162 F5 B4 1Ä - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "östlich der Hauptstraße (K89), nördlich Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Ute Scheunemann
2. Sara Müller
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Hintergrund:

 

1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.

 

2. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

r die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und

r die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4

der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „östlich der Hauptstraße (K89), nördlich Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes"

 

1. Die Entwürfe der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung und für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4

und die Begründung und der Text Teil B

 

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. /

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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