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Auszug - F7 / B8 - Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der Einwendungen aus der Beteiligung nach §§ 3,2 und 4,2 BauGB zur Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg"  

19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:14 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2022/166 F7 / B8 - Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der Einwendungen aus der Beteiligung nach §§ 3,2 und 4,2 BauGB zur Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Abwägungsbeschluss:

 

Zur

Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „"Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg

 

Und

 

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „"Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am 01.03.2022 wie folgt abgewogen:

 

Siehe anliegender Abwägungsvorschlag: 2022-02-10 220207 BP 8 und FNP 7.Ä. Abwägung TÖB ÖA pdf

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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