Auszug - F7 / B8 - Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der Einwendungen aus der Beteiligung nach §§ 3,2 und 4,2 BauGB zur Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Abwägungsbeschluss:
Zur
Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „"Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg“
Und
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „"Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg“
wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am 01.03.2022 wie folgt abgewogen:
Siehe anliegender Abwägungsvorschlag: 2022-02-10 220207 BP 8 und FNP 7.Ä. Abwägung TÖB ÖA pdf
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |