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Auszug - B8 - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet "südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg" nach § 10 BauGB  

19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 01.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:14 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2022/168 B8 - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet "südwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg" nach § 10 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 8r das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet „dwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg

 

nach § 10 BauGB

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet „dwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 01.03.2022 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen  vom  01.03.2022, TOP  12(bitte eintragen) geändert lt. GV-Sitzung vom 01.06.2022

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB (Erhaltung baulicher Anlagen): Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen

 

den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet "Solarpark Bimöhlen" für das Gebiet „dwestlich des Rastplatz Sielsbrook Ost, südlich des "Siekrehmgraben", nordöstlich der Straße "Jettkamp", westlich der Autobahn A7 Hamburg-Flensburg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12) muss die Gemeinde auch den Durchführungsvertrag beschließen. Der Text unter Nr. 2 ist entsprechend zu ergänzen.

 

5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de>; eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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