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Auszug - B 8 Teil I 1. Änderung, Aufhebung Veränderungssperre - Aufhebung einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der in Aufstellung befindlichen 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil 1 für das Gebiet "Nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich Gartenstraße, südlich Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne"  

16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2022/155 B 8 Teil I 1. Änderung, Aufhebung Veränderungssperre - Aufhebung einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der in Aufstellung befindlichen 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil 1 für das Gebiet "Nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich Gartenstraße, südlich Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in ihrer Gemeindevertretersitzung am 16.12.2021 unter dem Tagesordnungspunkt 12 den Beschluss gefasst, die Veränderungssperre für das Gebiet „Nordwestlich der Ortslage für die Bereich: Beidseitig der Heidestraße, nördlich Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich Gartenstraße, südlich Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne“ aufzuheben.

 

Gemäß Mitteilung vom Kreis Segeberg am 18.01.2022 ist ein einfacher Beschluss der Gemeindevertretung nicht ausreichend. Da die Veränderungssperre als Satzung beschlossen, ausgefertigt und bekanntgemacht wurde (§ 14 BauGB), muss auch die Aufhebung der Veränderungssperre als Satzung beschlossen, ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

 

Die Aufhebung der Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Beschluss:

Die Gemeinde Hasenkrug beschließt die folgende Satzung:

- siehe Anlage

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Thomas Hempel


Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

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Enthaltungen

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