Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - B 8 Teil II 1. Änderung, Aufhebung Veränderungssperre - Aufhebung einer Satzung über die Änderungssperre für den Bereich der in Aufstellung befindlichen 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil 2 für das Gebiet "Südöstliche Ortslage für den Bereich: Nördlich Dorfstraße ab Nr. 19 bis Ortsgrenze zu Hardebek, südlich Dorfstraße innerhalb der OD (Ortsdurchfahrt), westlich Lohweg; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne"  

16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2022/156 B 8 Teil II 1. Änderung, Aufhebung Veränderungssperre - Aufhebung einer Satzung über die Änderungssperre für den Bereich der in Aufstellung befindlichen 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil 2 für das Gebiet "Südöstliche Ortslage für den Bereich: Nördlich Dorfstraße ab Nr. 19 bis Ortsgrenze zu Hardebek, südlich Dorfstraße innerhalb der OD (Ortsdurchfahrt), westlich Lohweg; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in ihrer Gemeindevertretersitzung am 16.12.2021 unter dem Tagesordnungspunkt 11 den Beschluss gefasst, die Veränderungssperre für das Gebiet „stliche Ortslage für die Bereich: rdlich Dorfstraße ab Nr. 19 bis Ortsgrenze zu Hardebek, südlich Dorfstraße innerhalb der OD (Ortsdurchfahrt), westlich Lohweg;; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne“ aufzuheben.

 

Gemäß Mitteilung vom Kreis Segeberg am 18.01.2022 ist ein einfacher Beschluss der Gemeindevertretung nicht ausreichend. Da die Veränderungssperre als Satzung beschlossen, ausgefertigt und bekanntgemacht wurde (§ 14 BauGB), muss auch die Aufhebung der Veränderungssperre als Satzung beschlossen, ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

 

Die Aufhebung der Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Beschluss:

Die Gemeinde Hasenkrug beschließt die folgende Satzung:

- siehe Anlage

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter/ Gemeindevertreterinnen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Torben Aszmoneit, Bernd Aszmoneit, Jan Stahl, Julia Wodicka


Abstimmungsergebnis:

dafür

3

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung