Auszug - B 9 1. Änderung, Aufhebung Veränderungssperre - Aufhebung einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der in Aufstellung befindlichen 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Jettkamp (Jedkamp) für das GebietLohweg 22 bis 40)"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in ihrer Gemeindevertretersitzung am 16.12.2021 unter dem Tagesordnungspunkt 10 den Beschluss gefasst, die Veränderungssperre für das Gebiet „Jettkamp (Jedkamp) für das Gebiet Lohweg 22 bis 40“ aufzuheben.
Gemäß Mitteilung vom Kreis Segeberg am 18.01.2022 ist ein einfacher Beschluss der Gemeindevertretung nicht ausreichend. Da die Veränderungssperre als Satzung beschlossen, ausgefertigt und bekanntgemacht wurde (§ 14 BauGB), muss auch die Aufhebung der Veränderungssperre als Satzung beschlossen, ausgefertigt und bekanntgemacht werden.
Die Aufhebung der Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss:
Die Gemeinde Hasenkrug beschließt die folgende Satzung:
- siehe Anlage
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |