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Auszug - B2 4Ä - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fuhlendorf für das Gebiet "Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld"  

13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Fuhlendorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:40 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindehaus "Ole School" Fuhlendorf
Ort: Hauptstraße 43, 24649 Fuhlendorf
VO/09/2022/108 B2 4Ä - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fuhlendorf für das Gebiet "Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Erläuterungen:

1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt oder ggf. mit gewünschten Änderungen beschlossen.

 

2. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 4.Änderung / Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fuhlendorfr das Gebiet „Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld

1. Die Entwürfe der 4.Änderung / Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Fuhlendorfr das Gebiet „Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld, des Textes Teil B und der Begründung

 

werden in den vorliegenden Fassungen unter Berücksichtigung des Abwägungsbeschlusses gemäß Tagesordnungspuntkt 4 gebilligt

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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