Auszug - B7 - erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr 7 für das Gebiet "östlich der Heidmoorer Straße, nördlich Ob de Braak"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Entwurf der Planzeichnung des B-Planes Nr. 7 für das Gebiet "östlich der Heidmoorer Straße, nördlich Ob de Braak“ vom 11.01.2022 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
siehe Anlage: 2022-02-24 Weddelbrook B-Plan 7 Planzeichnung Teil A Stand 24.02.2022 -Weddelbrook B-7_2022-02-24 pdf
Der Text Teil B vom 27.04.2021 wird mit folgenden Änderungen gebilligt.
siehe Anlage: 2022-01-19 Weddelbrook B-Plan 7 Text Teil B Stand 19.01.2022 pdf
2.3 Die maximale Sockelhöhe (= Oberkannte Fußboden Erdgeschoss) wird mit 0,60 m festgesetzt. Bezugspunkt ist die Oberkante des zugehörigen Straßenabschnittes.
7.3 Bitte folgenden Satz 2 streichen: „Dies gilt nicht für Eingangsüberdachungen, Wintergärten und Terrassenüberdachungen.“ Anschließender Satz bleibt.
Neu 7.8 Im gesamten B-Plan-Gebiet sind nur lebende Einfriedungen (z. B. Hecken) und offene Einfriedungen (z. B. Maschendrahtzäune) erlaubt. Nicht erlaubt sind Sichtschutzanlagen (z. B. Sichtschutzzäune u. a. aus Holz, Stein oder Kunststoff).
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |