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Auszug - B7 - erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr 7 für das Gebiet "östlich der Heidmoorer Straße, nördlich Ob de Braak"  

21. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Weddelbrook Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 16.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:21 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Weddelbrook
Ort: Heidmoorer Str. 2, 24576 Weddelbrook
VO/07/2022/164 B7 - erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr 7 für das Gebiet "östlich der Heidmoorer Straße, nördlich Ob de Braak"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Der Entwurf der Planzeichnung des B-Planes Nr. 7 für das Gebiet "östlich der Heidmoorer Straße, nördlich Ob de Braak“ vom 11.01.2022 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

siehe Anlage: 2022-02-24 Weddelbrook B-Plan 7 Planzeichnung Teil A Stand 24.02.2022 -Weddelbrook B-7_2022-02-24 pdf

 

Der Text Teil B vom 27.04.2021 wird mit folgenden Änderungen gebilligt.

siehe Anlage: 2022-01-19 Weddelbrook B-Plan 7 Text Teil B Stand 19.01.2022 pdf

 

2.3 Die maximale Sockelhöhe (= Oberkannte Fußboden Erdgeschoss) wird mit 0,60 m festgesetzt. Bezugspunkt ist die Oberkante des zugehörigen Straßenabschnittes.

 

7.3  Bitte folgenden Satz 2 streichen: „Dies gilt nicht für Eingangsüberdachungen,  Wintergärten und Terrassenüberdachungen.“ Anschließender Satz bleibt.

 

Neu 7.8 Im gesamten B-Plan-Gebiet sind nur lebende Einfriedungen (z. B.                 Hecken) und offene Einfriedungen (z. B. Maschendrahtzäune) erlaubt.                             Nicht erlaubt sind Sichtschutzanlagen (z. B. Sichtschutzzäune u. a. aus                             Holz, Stein oder Kunststoff).

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

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Enthaltungen

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