Auszug - B3 - Beratung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet "westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Erläuterungen:
Die Träger öffentlicher Belange wurden am 26.01.2022 vom Planungsbüro angeschrieben und um Stellungnahme zum B-Plan 3 der Gemeinde Armstedt gebeten.
Die Gemeindevertretung entscheidet im Rahmen der Abwägung, wie mit den vorgebrachten Einwendungen / Anregungen verfahren werden soll.
Die einzelnen Einwendungen und ein Beschlussvorschlag sollten der Tabelle zu entnehmen sein.
Das Planungsbüro hat am 16.03.2022 08:42 Uhr den Abwägungsvorschlag geschickt.
Diese Übersicht war mit der Sitzungseinladung verschickt worden. Am 22.03.2022, 13.15 Uhr, wurde noch die landesplanerische Stellungnahme nachgereicht und am 22.03.2022, 14.21 Uhr, die neue ergänzte Abwägungstabelle / Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro. Auf dieser Basis erfolgt nun die Abwägung.
Abwägungsbeschluss:
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)“
wurden Anregungen seitens der Öffentlichkeit und durch die Träger öffentlicher Belange vorgebracht.
Die Anregungen von Privatpersonen wurden berreits am 25.10.2021 durch die Gemeindevertretung Armstedt abgewogen.
Die Einwendungen / Stellungnahmen / Rückmeldungen der TÖB´s nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt am 28.03.2022 wie folgt abgewogen:
siehe anliegenden Abwägungsvorschlag vom 22.03.2022, 14.21 Uhr (Datei TÖB Abwäg.-Vorschl. BauGB 4.1)
Die Träger öffentlicher Belange sind von dem Abwägungsergebnis zu informieren.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 6 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zu TOP 7 2022-03-22 1421 TÖB Abwäg.-Vorschl. BauGB 4.1 (367 KB) |