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Auszug - B3 - Beratung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet "westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)"  

17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 28.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:40 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
VO/01/2022/152 B3 - Beratung und Beschlussfassung über die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet "westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Erläuterungen:

Die Träger öffentlicher Belange wurden am 26.01.2022 vom Planungsbüro angeschrieben und um Stellungnahme zum B-Plan 3 der Gemeinde Armstedt gebeten.

Die Gemeindevertretung entscheidet im Rahmen der Abwägung, wie mit den vorgebrachten Einwendungen / Anregungen verfahren werden soll.

 

Die einzelnen Einwendungen und ein Beschlussvorschlag sollten der Tabelle zu entnehmen sein.

Das Planungsbüro hat am 16.03.2022 08:42 Uhr den Abwägungsvorschlag geschickt.

Diese Übersicht war mit der Sitzungseinladung verschickt worden. Am 22.03.2022, 13.15 Uhr, wurde noch die landesplanerische Stellungnahme nachgereicht und am 22.03.2022, 14.21 Uhr, die neue ergänzte Abwägungstabelle / Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro. Auf dieser Basis erfolgt nun die Abwägung.

Abwägungsbeschluss:

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedtr das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)

wurden Anregungen seitens der Öffentlichkeit und durch die Träger öffentlicher Belange vorgebracht.

Die Anregungen von Privatpersonen wurden berreits am 25.10.2021 durch die Gemeindevertretung Armstedt abgewogen.

Die Einwendungen / Stellungnahmen / Rückmeldungen der TÖs nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt am 28.03.2022 wie folgt abgewogen:

siehe anliegenden Abwägungsvorschlag vom 22.03.2022, 14.21 Uhr (Datei TÖB Abg.-Vorschl. BauGB 4.1)

 

Die Träger öffentlicher Belange sind von dem Abwägungsergebnis zu informieren.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 7 2022-03-22 1421 TÖB Abwäg.-Vorschl. BauGB 4.1 (367 KB)      
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