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Auszug - F5 - Abschließender Beschluss über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel)" der Gemeinde Hasenkrug  

17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 09.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2022/161 F5 - Abschließender Beschluss über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel)" der Gemeinde Hasenkrug
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Abschließender Beschluss über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „dlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel) der Gemeinde Hasenkrug

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „dlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel)

abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Hasenkrug am 09.06.2022 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 09.06.2022, TOP 7

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Gemeindevertretung Hasenkrug beschließt

 

die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „dlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel)

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „dlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel) zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung becksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gehlt wurde.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund § 22 GO wäre Hauke Freese ausgeschlossen, er war jedoch entschuldigt.

Gemäß § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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