Auszug - B8 T1 1Ä - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan - hier Bebauungsplan Nr. 8 Teil I 1. Änderung für das Gebiet "nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan
- hier Bebauungsplan Nr. 8 Teil I 1. Änderung für das Gebiet „nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne“
Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in der Sitzung am 27.01.2021 den Aufstellungsbeschluss gefasst,
den Bebauungsplan Nr. 8 Teil I 1. Änderung für das Gebiet „nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne“ zu ändern.
1. Diese Planungsabsichten bestehen nun in der Gemeinde Hasenkrug nicht mehr, so dass der Aufstellungsbeschluss aufgehoben wird.
Das Planverfahren wird nicht weitergeführt, sondern beendet.
2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Der Planungsvertrag ist zu beenden und die bisher aufgelaufenen Kosten sind abzurechnen.
Bemerkung:
Aufgrund § 22 GO wäre Hauke Freese ausgeschlossen, er war jedoch entschuldigt.
Gemäß des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Thomas Hempel,
Abstimmungsergebnis:
dafür | 6 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |