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Auszug - B8 T1 1Ä - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan - hier Bebauungsplan Nr. 8 Teil I 1. Änderung für das Gebiet "nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne"   

17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 20
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 09.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2022/174 B8 T1 1Ä - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan
- hier Bebauungsplan Nr. 8 Teil I 1. Änderung für das Gebiet "nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan

- hier Bebauungsplan Nr. 8 Teil I 1. Änderungr das Gebiet „nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne

 

Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat in der Sitzung am 27.01.2021 den Aufstellungsbeschluss gefasst,

 

den Bebauungsplan Nr. 8 Teil I 1. Änderungr das Gebiet „nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne zu ändern.

 

1. Diese Planungsabsichten bestehen nun in der Gemeinde Hasenkrug nicht mehr, so dass der Aufstellungsbeschluss aufgehoben wird.

Das Planverfahren wird nicht weitergeführt, sondern beendet.

 

2. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Der Planungsvertrag ist zu beenden und die bisher aufgelaufenen Kosten sind abzurechnen.

 

Bemerkung:

Aufgrund § 22 GO wäre Hauke Freese ausgeschlossen, er war jedoch entschuldigt.

Gemäß des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Thomas Hempel,


Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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