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Auszug - B-Plan 2 Teil 2 - 1. Änderung und Erweiterung für das Gebiet "Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg die Bereiche: beidseitig des Buchenweges, beidseitig der Dorfstraße, beidseitig des Drosselweges, östlich der Straße Entenbusch, östlich des Reimersweges, beidseitig der Straße Im Winkel, beidseitig des Lerchenweges" - Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  

22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 05.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:12 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2022/185 B-Plan 2 Teil 2 - 1. Änderung und Erweiterung für das Gebiet "Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg die Bereiche: beidseitig des Buchenweges, beidseitig der Dorfstraße, beidseitig des Drosselweges, östlich der Straße Entenbusch, östlich des Reimersweges, beidseitig der Straße Im Winkel, beidseitig des Lerche"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Sarina Kleingarn
2. Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Kleingarn, Sarina
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Aufgrund von Befangenheit verlässt Bürgermeister Schirrmacher den Sitzungsraum. Die Sitzung, TOP 10, wird geleitet vom ältesten Mitglied der Gemeindevertretung, Dieter Mlodzian.

 

Beschluss:

Zur

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 - 1. Änderung und Erweiterung - der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg die Bereiche: beidseitig des Buchenweges, beidseitig der Dorfstraße, beidseitig des Drosselweges, östlich der Straße Entenbusch, östlich des Reimersweges, beidseitig der Straße Im Winkel, beidseitig des Lerchenweges Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen derB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am 05.09.2022

wie folgt abgewogen:

 

 

Datum der Stellungnahme und Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

03.05.2022 Kreis Segeberg FD Tiefbau FD Untere Bauaufsichtsbehörde FD Kreisplanung FD Untere Naturschutzbehörde FD Wasser - Boden - Abfall SG Gewässerschutz SG Bodenschutz SG Grundwasserschutz SG Abfall GW Geothermie FD Umweltbezogener Gesundheitsschutz FD Sozialplanung FD Klimaschutz

Keine Bedenken / Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

03.05.2022 Kreis Segeberg FD Vorbeugender Brandschutz

Aus brandschutztechnischer Sicht sind folgende Punkte zu berücksichtigen und zu ändern: 1. Der Wendekreis entspricht nicht den Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr. Er ist mit einem Durchmesser von 15 m zu klein für das Wenden von Feuerwehreinsatzfahrzeugen 2. Um die geplante Ringstraße zu erhalten ist eine Durchfahrt zwischen dem Wendekreis und der südlichen Verkehrsfläche vorzusehen. Derzeit sind hier Parkplätze geplant. 3. Um die geplante Ringstraße auch mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr nutzen zu können muss deren Breite, insbesondere im Bereich von Kurven den Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr entsprechen.

Wendekreis wird auf das erforderliche Maß verbreitert.

03.05.2022 Kreis Segeberg FD Untere Denkmalschutzbehörde

Keine denkmalrechtlichen Bedenken.  Hinweis: Im direkten Umgebungsbereich, westlich des räumlichen Geltungsbereiches, befindet sich das Kulturdenkmal Dorfstraße 2 (Wohnhaus). Das Kulturdenkmal sollte in der Planzeichnung gekennzeichnet werden.

Der Hinweis ist in die Begründung mit aufzunehmen.

03.05.2022 Kreis Segeberg FD Verkehrsbehörde

Es liegen keine Aussagen über die Breite des bisherigen Reimersweg - zwischen Dorfstr. Und Erschließungsstraße - vor. Nach Auswertung bei Google Maps dürfte die Breite des Reimersweges jedoch keinen Begegnungsverkehr zulassen. Ein Gehweg ist ebenfalls nicht vorhanden, so dass sich alle Verkehrsteilnehmer die enge Straße auf ca. 50 m Länge teilen müssen; ggf. auch Kinder aus dem Neubaugebiet. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verkehrsaufsicht auf die Gefahrenlage im Bereich der Zuwegung zum Neubaugebiet hingewiesen.

Der Hinweis wird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen.

02.05.2022 Untere Forstbehörde

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

29.04.2022 Amt Auenland Südholstein Gemeinde Hasenmoor

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

21.04.2022 Landwirtschaftskammer S.-H.

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

01.04.2022 Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Stellungnahme

 

30.03.2022 GPV Osterau

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Herr Michael Schirrmacher


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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