Auszug - B-Plan 2 Teil 2 - 1. Änderung und Erweiterung für das Gebiet "Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg die Bereiche: beidseitig des Buchenweges, beidseitig der Dorfstraße, beidseitig des Drosselweges, östlich der Straße Entenbusch, östlich des Reimersweges, beidseitig der Straße Im Winkel, beidseitig des Lerchenweges" - Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund von Befangenheit verlässt Bürgermeister Schirrmacher den Sitzungsraum. Die Sitzung, TOP 10, wird geleitet vom ältesten Mitglied der Gemeindevertretung, Dieter Mlodzian.
Beschluss:
Zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 - 1. Änderung und Erweiterung - der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg die Bereiche: beidseitig des Buchenweges, beidseitig der Dorfstraße, beidseitig des Drosselweges, östlich der Straße Entenbusch, östlich des Reimersweges, beidseitig der Straße Im Winkel, beidseitig des Lerchenweges“ – Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen der TÖB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am 05.09.2022
wie folgt abgewogen:
Datum der Stellungnahme und Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
03.05.2022 Kreis Segeberg FD Tiefbau FD Untere Bauaufsichtsbehörde FD Kreisplanung FD Untere Naturschutzbehörde FD Wasser - Boden - Abfall SG Gewässerschutz SG Bodenschutz SG Grundwasserschutz SG Abfall GW Geothermie FD Umweltbezogener Gesundheitsschutz FD Sozialplanung FD Klimaschutz | Keine Bedenken / Keine Stellungnahme. | Keine Abwägung erforderlich. |
03.05.2022 Kreis Segeberg FD Vorbeugender Brandschutz | Aus brandschutztechnischer Sicht sind folgende Punkte zu berücksichtigen und zu ändern: 1. Der Wendekreis entspricht nicht den Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr. Er ist mit einem Durchmesser von 15 m zu klein für das Wenden von Feuerwehreinsatzfahrzeugen 2. Um die geplante Ringstraße zu erhalten ist eine Durchfahrt zwischen dem Wendekreis und der südlichen Verkehrsfläche vorzusehen. Derzeit sind hier Parkplätze geplant. 3. Um die geplante Ringstraße auch mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr nutzen zu können muss deren Breite, insbesondere im Bereich von Kurven den Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr entsprechen. | Wendekreis wird auf das erforderliche Maß verbreitert. |
03.05.2022 Kreis Segeberg FD Untere Denkmalschutzbehörde | Keine denkmalrechtlichen Bedenken. Hinweis: Im direkten Umgebungsbereich, westlich des räumlichen Geltungsbereiches, befindet sich das Kulturdenkmal Dorfstraße 2 (Wohnhaus). Das Kulturdenkmal sollte in der Planzeichnung gekennzeichnet werden. | Der Hinweis ist in die Begründung mit aufzunehmen. |
03.05.2022 Kreis Segeberg FD Verkehrsbehörde | Es liegen keine Aussagen über die Breite des bisherigen Reimersweg - zwischen Dorfstr. Und Erschließungsstraße - vor. Nach Auswertung bei Google Maps dürfte die Breite des Reimersweges jedoch keinen Begegnungsverkehr zulassen. Ein Gehweg ist ebenfalls nicht vorhanden, so dass sich alle Verkehrsteilnehmer die enge Straße auf ca. 50 m Länge teilen müssen; ggf. auch Kinder aus dem Neubaugebiet. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verkehrsaufsicht auf die Gefahrenlage im Bereich der Zuwegung zum Neubaugebiet hingewiesen. | Der Hinweis wird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. |
02.05.2022 Untere Forstbehörde | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich. |
29.04.2022 Amt Auenland Südholstein Gemeinde Hasenmoor | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich. |
21.04.2022 Landwirtschaftskammer S.-H. | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich. |
01.04.2022 Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | Stellungnahme |
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30.03.2022 GPV Osterau | Keine Bedenken | Keine Abwägung erforderlich. |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Herr Michael Schirrmacher
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |