Auszug - Wahl eines Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl 2023
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Für die amtsangehörigen Gemeinden, die die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher übertragen haben, wird für den Fall des § 13 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes LVB Joachim Polzin zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl am 14.05.2023 gewählt.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 38 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |