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Auszug - F - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Armstedt  

19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:04 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
VO/01/2022/158 F - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Armstedt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

 

Beschluss:

bei Neuaufstellung F-Plan:

1. r das Gemeindegebiet wird ein Flächennutzungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Armstedt und Ausweisung von Flächen für die Errichtung von PV-Freiflächenanlage

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll folgendes Planungsbüro beauftragt werden:

 

Wird von der Firma Prokon ernannt.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Mit dem Antragsteller eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen die Gemeinde den Flächennutzungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung), Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

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Enthaltungen

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