Auszug - F - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Armstedt
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan
Beschluss:
bei Neuaufstellung F-Plan:
1. Für das Gemeindegebiet wird ein Flächennutzungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Armstedt und Ausweisung von Flächen für die Errichtung von PV-Freiflächenanlage
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll folgendes Planungsbüro beauftragt werden:
Wird von der Firma Prokon ernannt.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
6. Mit dem Antragsteller eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen die Gemeinde den Flächennutzungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung), Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |