Auszug - B 4 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Armstedt für die Ausweisung von Flächen für eine PV-Freiflächenanlage
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ein freier Mitarbeiter der Firma Prokon stellt der Gemeindevertretung in einer Präsentation das Projekt zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen vor (siehe Anlage zum Protokoll – Präsentation „Sonnige Zukunft mit Solarenergie“ der Firma Prokon).
Nach der Präsentation ergeben sich mehrere Fragen:
a) Wird es durch die PV-Freiflächenanlagen die Möglichkeit geben, günstigere Strompreise in Armstedt zu erhalten?
Antwort: Ja, für Einwohner und Unternehmen in Armstedt wird es Angebotspreise geben.
b) Kann durch die Firma Prokon eine Ladesäule oder ein ganzer Ladepark errichtet werden?
Antwort: Die Hardware kann durch die Firma Prokon installiert werden. Die Abrechnung der Stromentnahmen wird jedoch nicht über die Firma Prokon erfolgen. Hierfür müsste eine andere Lösung gefunden werden.
c) Wann muss die Beteiligungsgesellschaft gegründet werden?
Antwort: Die Beteiligungsgesellschaft kann bereits in der Planungsphase gegründet werden. Ab der 20. Mitgliedschaft ist ein Prospekt über einen Steuerberater zu erstellen.
Im Anschluss an die Präsentation und den Fragen/Antworten fasst die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss.
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Beschluss:
1. Für das Gebiet „Solarpark Armstedt (Flächenplan siehe Anlage zum Protokoll – Präsentation „Sonnige Zukunft mit Solarenergie“ der Firma Prokon, Seite 8)
wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
Errichtung von PV-Freiflächenanlage
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll folgendes Planungsbüro beauftragt werden:
Wird von der Firma Prokon ernannt.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
6. Da die Gemeinde Armstedt nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer /den Grundstückseigentümern / den Antragstellern eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde den Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgende Gemeindevertreterin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Saskia Ottjes
Abstimmungsergebnis:
dafür | 6 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |