Holsteiner Auenland         

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Auszug - Förderungsrichtlinie von Jugenderholungsmaßnahmen  

1. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 31.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 20:52 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land, Zimmer 21
Ort: König-Christian-Str. 6, 24576 Bad Bramstedt
VO/20/2013/050 Förderungsrichtlinie von Jugenderholungsmaßnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirsten Oppermann
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Oppermann, Kirsten
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land gewährt einen Zuschuss in Höhe von 2,00 € pro Tag und Teilnehmer/in, wobei der An- und Abreisetag als jeweils voller Tag zählen. Gefördert werden Maßnahmen ab der Dauer von drei Tagen, längstens für eine Dauer von zwölf Tagen. Anerkannt werden alle Teilnehmer/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Amtsbereich wohnhaft sind.


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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