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Auszug - B8 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 8 für das Gebiet "Schulstraße 4 und 4a" - Schulstraße nördliche Seite zwischen Karkenredder , Schulgelände und Vogelzunge"  

26. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Weddelbrook Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 07.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:31 - 22:19 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Weddelbrook
Ort: Heidmoorer Str. 2, 24576 Weddelbrook
VO/07/2022/197 B8 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 8 für das Gebiet "Schulstraße 4 und 4a" - Schulstraße nördliche Seite zwischen Karkenredder , Schulgelände und Vogelzunge"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Ute Scheunemann
2. Sarina Kleingarn
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes bittet Herr Bürgermeister Gärtner Herrn Frank Meier darum, ob er der Gemeindevertretung die Bauvorhaben erläutern und Stellung zu der momentanen Situation nehmen möchte.

Frank Meier berichtet über die Bauvorhaben und verteilt zum Ende seiner Ausführungen ein Schreiben der Kanzlei Oberthür & Partner vom 06.12.2022. Dieses Schreiben wird dem Protokoll beigefügt.

 

Anschließend verlässt Frank Meier, aufgrund von Befangenheit nach § 22 GO, den Sitzungsraum und ist bei der Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend.

 

rgermeister Gärtner erläutert den Sachverhalt aus Sicht der Gemeinde, da es sich bei den Bauvorhaben auf Grund der Größe nicht um übliche Bauvorhaben für die Gemeinde Weddelbrook handele.

 

Es entsteht eine Diskussion innerhalb der Gemeindevertretung.

 

rgermeister Stefan rtner bittet um eine kurze Unterbrechung der Sitzung, um sich mit der FWW-Fraktion zu beraten.

 

Die Sitzung wurde von 21:00 Uhr bis 21:17 Uhr unterbrochen.

 


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.8 der Gemeinde Weddelbrook

 

Hintergründe:

Die Fläche wird momentan gewerblich genutzt (Lagerfläche für Baumaterialien)

Diese Nutzung soll aufgegeben und Wohnbebauung generiert werden.

 

Damit die Gemeinde diesem Wunsch entsprechen könnte, müsste der Bebauungsplan aufgestellt werden.

Um eine geordnete und ortstypische sich einfügende Bebauung zu ermöglichen, wird parallel zu der Aufstellung des Bebauungsplanes die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Zusätzlich zum Bebauungsplan wird eine Veränderungssperre erlassen, um die Planungsabsichten der Gemeinde für den künftigen Planbereich zu sichern. (§14 BauGB)

 

 

Beschluss:

 

bei Neuaufstellung Bebauungsplan:

1. r das Gebiet „Schulstraße 4 und 4a“ Grundstücke 37/5 und 37/7 Schulstraße - nördliche Seite zwischen Karkenredder , Schulgelände und Vogelzunge wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Bau von 2 Wohnhäusern

Sicherstellung einer geordneten und ortsüblichen Bebauung , Festlegung der Bebauungsregelungen für den Innenbereich zum Erhalt der dörflichen Struktur

 

Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden (§ 12 BauGB)

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Kreis Segeberg

Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Rosenstr. 28 a

23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Da die Gemeinde Weddelbrook nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

7. Die Gemeinde Weddelbrook hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Frank Meier

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

5

dagegen

4

Enthaltungen

1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TOP 10 (414 KB)      
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