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Auszug - B8 VÄ - Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Schulstraße 4 und 4a - Schulstraße nördliche Seite zwischen Karkenredder, Schulgelände und Vogelzunge"  

26. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Weddelbrook Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:31 - 22:19 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Weddelbrook
Ort: Heidmoorer Str. 2, 24576 Weddelbrook
VO/07/2022/198 B8 VÄ - Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Schulstraße 4 und 4a - Schulstraße nördliche Seite zwischen Karkenredder, Schulgelände und Vogelzunge"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Ute Scheunemann
2. Sarina Kleingarn
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Weddelbrook hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet „Schulstraße 4 und 4 a - Schulstraße nördliche Seite zwischen Karkenredder , Schulgelände und Vogelzunge“ den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 - aufzustellen.

 

Um die Planungsabsichten der Gemeinde Weddelbrookr den Planbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 - zu sichern, kann die Gemeinde - nach dem Aufstellungsbeschluss - eine Veränderungssperre beschließen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.

 

Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 16 Abs. 2 BauGB).

 

Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17  BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.

 

Die Gemeinde Weddelbrook beschließt folgende Satzung:

Siehe Anlage (die Gebietsbezeichnung muss noch angepasst werden)

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung oder Abstimmung anwesend:

Frank Meier


Abstimmungsergebnis:

dafür

5

dagegen

4

Enthaltungen

1

 

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