Auszug - B8 VÄ - Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Schulstraße 4 und 4a - Schulstraße nördliche Seite zwischen Karkenredder, Schulgelände und Vogelzunge"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Weddelbrook hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet „Schulstraße 4 und 4 a - Schulstraße nördliche Seite zwischen Karkenredder , Schulgelände und Vogelzunge“ den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 - aufzustellen.
Um die Planungsabsichten der Gemeinde Weddelbrook für den Planbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 - zu sichern, kann die Gemeinde - nach dem Aufstellungsbeschluss - eine Veränderungssperre beschließen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.
Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 16 Abs. 2 BauGB).
Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.
Die Gemeinde Weddelbrook beschließt folgende Satzung:
Siehe Anlage (die Gebietsbezeichnung muss noch angepasst werden)
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung oder Abstimmung anwesend:
Frank Meier
Abstimmungsergebnis:
dafür | 5 |
dagegen | 4 |
Enthaltungen | 1 |