Holsteiner Auenland         

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Auszug - Vergabe eines neuen Straßennamens und Vergabe von Hausnummern für das Bebauungsgebiet Nr. 10 "Fläche "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au", sowie Widmung der Straße für die Öffentlichkeitin der Gemeinde Hasenkrug  

19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2022/190 Vergabe eines neuen Straßennamens und Vergabe von Hausnummern für das Bebauungsgebiet Nr. 10 "Fläche "Zwischen den Auen" südlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au", sowie Widmung der Straße für die Öffentlichkeit in der Gemeinde Hasenkrug
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kerstin Ahlmann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Ahlmann, Kerstin
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1.) Die Gemeinde Hasenkrug beschließt für die Straße im Bereich des Bebauungsplan Nr. 10 „Zwischen den Auen“dlich der Austraße, westlich der Gartenstraße, nördlich der Wiemersdorfer Au einen neuen Straßennamen zu vergeben.

 

Vorgeschlagen wird folgender Straßenname:

 

Eichengrund“

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

2.) Die Hausnummern werden laut anliegendem Vorschlag beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

 

3.) Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung wird eine Teilfläche des Grundstücks der Gemarkung Hasenkrug, Flur 7, Flurstück 12/1 (genaue Lage siehe Anlage, schraffierte Fläche) als Straße für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „Eichengrund“ gewidmet.

 

Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.

 

Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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