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Auszug - Vergabe eines neuen Straßennamens und Vergabe von Hausnummern für das Bebauungsgebiet Nr. 3 "östlich der Dorfstraße (K 48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage", sowie Widmung der Straße für die Öffentlichkeit in der Gemeinde Heidmoor  

14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Heidmoor Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:17 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Heidmoor
Ort: Moorweg 13, 24632 Heidmoor
VO/13/2022/221 Vergabe eines neuen Straßennamens und Vergabe von Hausnummern für das Bebauungsgebiet Nr. 3 "östlich der Dorfstraße (K 48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage", sowie Widmung der Straße für die Öffentlichkeit in der Gemeinde Heidmoor
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kerstin Ahlmann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Ahlmann, Kerstin
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1.) Die Gemeinde Heidmoor beschließt für die Straße im Bereich des Bebauungsplan Nr. 3 „östlich der Dorfstraße (K 48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage einen neuen Straßennamen zu vergeben.

Vorgeschlagen werden folgende Straßennamen:

 

Vorschlag 1: Am Felde

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Die neue Straßenbezeichnung soll Am Felde lauten.

 

2.) Die Hausnummern werden laut anliegendem Vorschlag beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

 

3.) Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung wird eine Teilfläche des Grundstücks der Gemarkung Heidmoor, Flur 3, Flurstück 87/6 (genaue Lage siehe Anlage, schraffierte Fläche) als Straße für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung Am Felde gewidmet.

 

Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.

 

Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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