Auszug - Optionserklärung zu § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) ab 01.01.2023
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Nach einer Aussprache beschließt die Gemeindevertretung das neue Umsatzsteuerrecht zu § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) bereits ab 01.01.2023 anzuwenden. Es ist dem Finanzamt Kiel eine entsprechende Optionserklärung schriftlich zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |