Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - Antrag auf Ersatzbeschaffung eines Mannschaftsfahrzeuges (MZF) für die Jugendfeuerwehr und Beschaffung eines Anhängers für das Hygienekonzept der Amtswehr  

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land
TOP: Ö 19
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 28.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:32 Anlass: Sitzung
Raum: Bramauhus Föhrden-Barl
Ort: Dorfstr. 3 b, 25563 Föhrden-Barl
VO/20/2023/275 Antrag auf Ersatzbeschaffung eines Mannschaftsfahrzeuges (MZF) für die Jugendfeuerwehr und Beschaffung eines Anhängers für das Hygienekonzept der Amtswehr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Der beantragten Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF) (Neufahrzeug bis maximal 80.000 €) für das älteste in Hitzhusen stationierte Jugendfeuerwehrfahrzeug (VW T 4) wird zugestimmt.

 

Das alte Jugendfeuerwehrfahrzeug (VW T 4) soll als Fahrzeug für die Amtswehrführung, für Lehrgangsfahrten und zusätzliches Transportfahrzeug eingesetzt werden; Standort beim Amtswehrführer, stellvertretenden Amtswehrführer oder bei Bedarf in den Wehren.

 

Das neu zu beschaffende MZF soll als Transportfahrzeug für die Jugendfeuerwehr eingesetzt werden. Zusätzlich wird die Anschaffung eines  Anhängers für das Hygienekonzept mit Beschaffungskosten von ca. 10.000 € genehmigt, sodass das neue MZF zusätzlich auch als Einheit für das Hygienekonzept der Amtswehr eingesetzt wird.

 

Geplanter Standort MZF + Anhänger ist bei der Feuerwehr Hasenkrug, die die Durchführung des Hygienekonzepts übernehmen wird. Das in Hasenkrug stationierte Jugendfeuerwehrfahrzeug (Ford Transit) soll an den Standort des alten, zu ersetzenden Jugendfeuerwehrfahrzeuges (VW T 4) nach Hitzhusen verlegt werden.

 

r diese Beschaffungsmaßnahme sollen die bereits mit Zuwendungsbescheid vom 02.02.2023 genehmigten Fördermittel aus dem Investitionsrderprogramm des Kreises Segeberg von maximal 50.000 € in Anspruch genommen werden.

 

r die Ausschreibung und Durchführung dieser Beschaffungsmaßnahme soll ein externer Dienstleister beauftragt werden, dessen Honorar bis zu einer Summe von 10.000 € genehmigt wird.

 

Seitens der Anwesenden wird darauf hingewiesen, dass die Weiternutzung des Jugendfeuerwehrfahrzeuges (VW T 4) nicht dazu führen soll, dass im Falle einer Aussonderung eine automatische Ersatzbeschaffung erfolgt. Wenn der Fall der Aussonderung dieses Fahrzeugs eintritt, soll neu über das weitere Vorgehen beraten werden.


Abstimmungsergebnis:

dafür

46

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung