Auszug - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Nördlich Augustenhof und westlich des Petersilienweges im Ortsteil Brokenlande"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Nördlich Augustenhof und westlich des Petersilienweges im Ortsteil Brokenlande" |
Folgende Anregungen wurden vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem erneuten Auslegungsbeschluss werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 28.11.2013 wie folgt abgewogen:
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
28.10.2013 Az.: 61.00.7 | Forstbehörde über Kreis Segeberg | Keine Bedenken - Wald ist direkt und indirekt nicht betroffen. | ./. |
28.10.2013 Az.: 61.00.7 | Landesamt für Denkmalpflege über Kreis Segeberg | Keine Bedenken. | ./. |
28.10.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Tiefbau Keine Bedenken. | ./. |
28.10.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Bauaufsicht Keine Anregungen und Bedenken. | ./. |
28.10.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Vorbeugender Brandschutz Aus brandschutztechnischer Sicht ist folgende Anregung zu beachten: Die mögliche Bebauung auf dem Flurstück 21/18 kann in einem Abstand von mehr als 50 m zur öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden. Um im Schadensfall den Einsatzkräften der Feuerwehr wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen ist die Zufahrt über das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht als Feuerwehrzufahrt gemäß DIN 14090 vorzusehen. Zusätzlich ist auf dem Grundstück mindestens eine Bewegungsfläche nach DIN anzuordnen. | Die Begründung wird entsprechend ergänzt. |
28.10.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Kreisplanung Keine Anregungen. | ./. |
28.10.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Denkmalschutz Nur ein Meilenstein in 1km Entfernung, deshalb keine Bedenken wg. Denkmalschutz. |
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28.10.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Naturschutz und Landschaftspflege Durch den o.g. Bauleitplan werden die von mir wahrzunehmenden Belange von Natur und Landschaft nicht berührt. Gegen die Darstellungen und Festsetzungen bestehen keine Bedenken. | ./. |
28.10.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Wasser - Boden - Abfall SG Abwasser Keine Bedenken. SG Gewässer Keine Bedenken. SG Boden Keine Bedenken. SG Grundwasser Keine Bedenken. | ./. |
28.10.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Umweltmedizin und Seuchenhygiene Keine Bedenken. | ./. |
28.10.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Sozialplanung Keine Stellungnahme. | ./. |
28.10.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Verkehrsordnung Keine Stellungnahme. | ./. |
01.10.2013 Az.: --- | Wege-Zweckverband, Bad Segeberg | Zu der o.g. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Großenaspe haben wir keinerlei Hinweise. | ./. |
04.10.2013 Az.: 7617 | Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume S.-H., Lübeck | Zu den mir vorgelegten Planungsunterlagen habe ich aus Sicht des Immissionsschutzes keine grundsätzlichen Bedenken. Bei Planänderungen und Ergänzungen bitte ich um erneute Beteiligung mit Benennung der geänderten oder ergänzten Teile. | ./. |
30.09.2013 Az.: --- | Stadt Neumünster | Seitens der Stadt Neumünster bestehen keine Bedenken. | ./. |
02.10.2013 Az.: 123 | Landwirtschaftskammer Schl.-Holstein, Rendsburg | Aus unserer Sicht bestehen zu der o.a. Bauleitplanung keine Bedenken bzw. Änderungswünsche. | ./. |
27.09.2013 Az.: II-II-1 | Amt Boostedt-Rickling | Für die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen habe ich zu der o.g. Planung keine Anregungen oder Bedenken mitzuteilen. | ./. |
26.09.2013 Az.: 302 | Amt Mittelholstein | Seitens der Gemeinde Padenstedt weder Anregungen noch Bedenken. | ./. |
25.09.2013 Az.: 219-555.811-60.027 | Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schl.-Holstein, Itzehoe | Gegen den vorgelegten Plan und die gleichzeitige öffentliche Auslegung habe ich keine Bedenken. Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Straßen des überörtlichen Verkehrs mit Ausnahme der Kreisstraßen. Eine zusätzliche Stellungnahme in straßenbaulicher und -verkehrlicher Hinsicht durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie erfolgt nicht. | ./. |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Ergebnisprotokoll-Nr.: 2013/02/14
Abstimmungsergebnis:
dafür | 11 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |