Holsteiner Auenland         

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Auszug - Förderungsrichtlinie von Jugenderholungsmaßnahmen  

2. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land
TOP: Ö 5
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hitzhusen
Ort: Tutzberg 16, 24576 Hitzhusen
VO/20/2013/050 Förderungsrichtlinie von Jugenderholungsmaßnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirsten Oppermann
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Oppermann, Kirsten
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land gewährt einen Zuschuss in Höhe von 2,00 € pro Tag und Teilnehmer/in, wobei der An- und Abreisetag als jeweils voller Tag zählen. Gefördert werden Maßnahmen ab der Dauer von drei Tagen, längstens für eine Dauer von zwölf Tagen. Anerkannt werden alle Teilnehmer/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Amtsbereich wohnhaft sind.


Abstimmungsergebnis:

dafür

18

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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