Auszug - Förderungsrichtlinie von Jugenderholungsmaßnahmen
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land gewährt einen Zuschuss in Höhe von 2,00 € pro Tag und Teilnehmer/in, wobei der An- und Abreisetag als jeweils voller Tag zählen. Gefördert werden Maßnahmen ab der Dauer von drei Tagen, längstens für eine Dauer von zwölf Tagen. Anerkannt werden alle Teilnehmer/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Amtsbereich wohnhaft sind.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 18 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |