Auszug - Zukünftige Erhebung von Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Städtebaulichen Verträgen
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Auf Empfehlung des Finanzausschuss beschließt der Amtsausschuss auf der Grundlage des von der Amtsingenieurin, Frau Meike Piechotta, eingereichten Verbesserungsvorschlages zukünftig beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen mit Planungsbegünstigten für planungsbegleitende Arbeiten des Amtes Verwaltungskosten des Amtes geltend zu machen. Insofern besteht Einvernehmen, die internen Verwaltungskosten des Amtes mit pauschal bis zu 20% der Kosten abzurechnen, die als Honorar für die erforderliche Bauleitplanung und die damit im Zusammenhang stehenden Planunterlagen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Umweltbericht etc.) ganz oder anteilig anfallen werden.
Für die Erhebung der internen Verwaltungskosten ist in jedem Einzelfall vorab hochzurechnen bzw. zu ermitteln, in welcher Höhe sie voraussichtlich anfallen werden.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 19 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |