Auszug - F 28 - "Nordöstlich Am Kätnerredder, südöstlich Heidmühler Weg am Sportplatzgelände (Pumptrack Großenaspe)" - Aufstellungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Udo Petersen, Kreisplanungsamt Segeberg, erläutert den Sachverhalt und die Hintergründe zu F 28 - "Nordöstlich Am Kätnerredder, südöstlich Heidmühler Weg am
Sportplatzgelände (Pumptrack Großenaspe)" und zu B 32 - "Nordöstlich Am Kätnerredder, südöstlich Heidmühler Weg am Sportplatzgelände (Pumptrack Großenaspe)"
Bemerkung:
Es wird darauf hingewiesen, dass Parkplätze und zusätzliche Toiletten für die Nutzung des Pumptracks fehlen.
Der Ausschussvorsitzende Herr Bernd Konrad teilt mit, dass geplant ist, die Toiletten im Außenbereich der Sporthalle zur Verfügung zu stellen und dass die Parkplätze an der Schule und zusätzlich die am Hans-Claussen-Ring genutzt werden sollen.
Die Ausweisung möglicher Parkflächen soll durch Hinweisschilder erfolgen.
Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan
Beschluss:
bei Neuaufstellung F-Plan:
1. Für das Gemeindegebiet „Nordöstlich Am Kätnerredder, südöstlich Heidmühler Weg am Sportplatzgelände (Pumptrack Großenaspe)“ wird ein vorhabenbezogener Flächennutzungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
Bau eines Pumptracks
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro
Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 –
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
- Sofern die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
- Volker Asbahr
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |