Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - F 22 - "Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens" - Endgültiger Beschluss  

Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 10
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 11.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2023/452 F 22 - "Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens" - Endgültiger Beschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sarina Kleingarn
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Kleingarn, Sarina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den folgenden Beschluss über die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens“ der Gemeinde Großenaspe zu fassen:

Abschließender Beschluss über die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens“ der Gemeinde Großenaspe

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gewerbegebietnördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des               Meiereigrabens“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden               und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe am 11.09.2023 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss

siehe Text aus Abwägungsbeschluss den Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe vom 11.09.2023, TOP 9

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

2. Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt die 22. Änderung des  Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gewerbegebiet               nördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des               Meiereigrabens“.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, die 22. Änderung  des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gewerbegebiet               nördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des               Meiereigrabens“ zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der               Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der               Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der               zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den               Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die  Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung               berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den               geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt               wurde.

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung