Auszug - F 22 - "Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens" - Endgültiger Beschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Planungs- und Maßnahmenausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den folgenden Beschluss über die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens“ der Gemeinde Großenaspe zu fassen:
„Abschließender Beschluss über die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens“ der Gemeinde Großenaspe
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gewerbegebietnördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe am 11.09.2023 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss den Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe vom 11.09.2023, TOP 9 |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens“.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens“ zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.“
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 11 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |