Auszug - B-Plan 28 Veränderungssperre, Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 28 für das Gebiet "Scheeperredder - Kieskuhle" - Empfehlung
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe empfiehlt der Gemeindevertretung, für das Gebiet „Scheeperredder - Kieskuhle“ eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 28 aufzustellen.
Um die Planungsabsichten der Gemeinde Großenaspe für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 zu sichern, kann die Gemeinde – nach dem Aufstellungsbeschluss – eine Veränderungssperre beschließen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.
Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB). Diese ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 16 Abs. 2 BauGB).
Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.
Der Planungs- und Maßnahmenausschuss empfiehlt daher folgende Satzung:
siehe Anlagen 1 und 2 zu TOP 11 (Anhang zum Protokoll)
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 1 |
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 16 PuMA Anlage 1 TOP 11 - Satzung über die Veränderungssperre B 28 (99 KB) | ||||
2 | 16 PuMA Anlage 2 TOP 11 - Lageplanauszug für die Veränderungssperre B 28 (43 KB) |