Auszug - F 29 - Beratung und Beschlussfassung über die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "hinter der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße - zwischen Johann-Hinrich-Fehrs-Straße, Scheeperredder und Schmiedekamp"
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Bauleitplanung für den B-Plan 4 1. Änderung kann nicht mehr im vereinfachtem Verfahren nach § 13 b BauGB abgewickelt werden (s. TOP 9). Folglich muss der F-Plan über ein Verfahren geändert werden und nicht durch Berichtigung.
Beschluss:
1. bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 29. Änderung aufgestellt, die für
das Gebiet hinter der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße - zwischen Johann-Hinrich-Fehrs-
Straße, Scheeperredder und Schmiedekamp“ folgende Änderungen der Planung
vorsieht: Ausweisung von Wohnbaufläche
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden
Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in
Kreis Segeberg Fachdienst 61.00 –, Räumliche Planung und Entwicklung, Rosenstr.
28 a, 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen
Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll
schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt
durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche
Bekanntmachung einzuladen ist.
6. Sofern die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit
dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die
Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung,
städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung).
Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder vom Planungs- und Maßnahmenausschuss von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 11 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |