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Auszug - F 29 - Beratung und Beschlussfassung über die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "hinter der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße - zwischen Johann-Hinrich-Fehrs-Straße, Scheeperredder und Schmiedekamp"  

Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 13
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2023/477 F 29 - Beratung und Beschlussfassung über die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "hinter der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße - zwischen Johann-Hinrich-Fehrs-Straße, Scheeperredder und Schmiedekamp"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Bauleitplanung für den B-Plan 4 1. Änderung kann nicht mehr im vereinfachtem Verfahren nach § 13 b BauGB abgewickelt werden (s. TOP 9). Folglich muss der F-Plan über ein Verfahren geändert werden und nicht durch Berichtigung.


Beschluss:

1.  bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:

 Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 29. Änderung aufgestellt, die für

 das Gebiet hinter der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße - zwischen Johann-Hinrich-Fehrs-

 Straße, Scheeperredder und Schmiedekamp“ folgende Änderungen der Planung

 vorsieht: Ausweisung von Wohnbaufläche

 

2.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2

 BauGB).

 

3.  Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der

 Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden

 Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in

 Kreis Segeberg Fachdienst 61.00 , Räumliche Planung und Entwicklung, Rosenstr.

 28 a, 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.  Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen

 Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen

 Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll

 schriftlich erfolgen.

 

5.  Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen

 Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt

 durchgeführt werden:

 

 Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche

 Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6.  Sofern die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit

 dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die

 Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung,

 städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung).

 Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder vom Planungs- und Maßnahmenausschuss von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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