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Auszug - Umbau der Teichkläranlage Großenaspe in eine technische Anlage hier: a) Zustimmung zum Anschluss der Schmutzwasserentwässerung der Gemeinde Bimöhlen an die neue Kläranlage in Großenaspe b) Auftragserweiterung und Abruf der weiteren Leistungsphasen 4 bis 9 für die Ingenieurleistungen  

2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 13.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:02 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2023/449 Umbau der Teichkläranlage Großenaspe in eine technische Anlage
hier:
a) Zustimmung zum Anschluss der Schmutzwasserentwässerung der Gemeinde Bimöhlen an die neue Kläranlage in Großenaspe
b) Auftragserweiterung und Abruf der weiteren Leistungsphasen 4 bis 9 für die Ingenieurleistungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Martin Benneck
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Benneck, Martin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Bernd Konrad erläutert den Sachverhalt. Er erläutert insbesondere den Zusammenschluss mit der Gemeinde Bimöhlen. Die Nachbargemeinde wird auf eigene Kosten mit einer Druckrohrleistung an die neue Kläranlage angeschlossen und zahlt die Kosten für die Erweiterung der Anlage.

 

Beschluss:

a) Es wird beschlossen, dass dem Anschluss der Schmutzwasserentwässerung der Gemeinde Bimöhlen an die neue Kläranlage in Großenaspe zugestimmt wird.

b) Hinsichtlich der Auftragserweiterung und dem Abruf der weiteren Leistungsphasen 4 bis 9 für die Ingenieurleistungen wird folgendes beschlossen:

r die Leistungsphase 3 des Abschnittes Ingenieurbauwerke wird der Prozentsatz von 22 auf 28 % erhöht. Für die Leistungsphase 3 des Abschnittes Technische Ausrüstung wird der Prozentsatz von 12 auf 15 % erhöht. Die sonstigen Konditionen des bestehenden Ingenieurvertrages vom 03.11./15.12.2020 bleiben unverändert.

Die zusätzlichen Kosten werden zwischen der Gemeinde Großenaspe und der Gemeinde Bimöhlen zu jeweils 50 % aufgeteilt. Gleichermaßen werden die Kosten für das bereits abgerechnete gewässerökologische Gutachten in Höhe von 9.684,12 € (brutto) zu jeweils 50 % zwischen den Gemeinden aufgeteilt.

Des Weiteren wird beschlossen die weiterführenden Leistungsphasen 4 bis 9 aus dem vorgenannten Vertrag mit dem Büro ISP abzurufen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

17

dagegen

--

Enthaltungen

--

 

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