Auszug - F 21 - Abschließender Beschluss über die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "PV-Freiflächenanlage an der A7 im Bereich Grünplan" - Empfehlung des PUMA an die GV und Beschluss der GV
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bernd Konrad berichtet aus der Ausschusssitzung und verweist auf den Beschlussvorschlag.
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7 im Bereich Grünplan“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 19.10.2023 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses vom 19.10.2023 TOP 6
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Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt die 21. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7 im Bereich Grünplan“.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7 im Bereich Grünplan“ zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 14 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 1 |