Holsteiner Auenland         

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Auszug - Aufstellungsbeschluss für die 6. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes (nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Hinter der Bahn)"  

2. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 22
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:07 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2013/136 Aufstellungsbeschluss für die 6. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1.
2. Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1.              Der Bebauungsplan Nr. 3 6. vereinfachte Änderungr das Gebiet „der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes (Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Hinter der Bahn)" soll wie folgt geändert werden:

Vergrößerung des Baufeldes zur Ermöglichung von flexibleren Baumöglichkeiten

 

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.              Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - umliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.              Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Ergebnisprotokoll-Nr.: 2013/02/22


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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