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Auszug - B2 T2 1Ä - Erneute Änderung des Aufstellungsbeschlusses der Gemeinde Bimöhlen zum Bebauungsplan Nr. 2 Teil 2 1.Änderung "Dorfstraße, Reimersweg" - Umleitung vom Verfahren nach § 13 B BauGB in das reguläre Verfahren  

4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 21
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:32 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2023/270 B2 T2 1Ä - Erneute Änderung des Aufstellungsbeschlusses der Gemeinde Bimöhlen zum Bebauungsplan Nr. 2 Teil 2 1.Änderung "Dorfstraße, Reimersweg" - Umleitung vom Verfahren nach § 13 B BauGB in das reguläre Verfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Scheunemann, Ute
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bimöhlen beschließt, das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 Teil 2 als reguläres B-Plan-Änderungsverfahren durchzufürhen. Auch das reguläre F-Plan-Änderungsverfahren soll durchgeführt werden.

Hieraus folgt,

1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Reimer Wagner und Michael Schirrmacher.

Diese gehen aufgrund von Befangenheit vor die re. Herr Leon Kablau leitet die Diskussion und Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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