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Auszug - B25 1. Änderung und Ergänzung - Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Wasserstoffanlage - nördlich der Eisenbahn Strecke , südwestlich der Brokenlander Straße/Glindam, westlich des Meiereigrabens"  

6. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 9
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 31.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2024/525 B25 1. Änderung und Ergänzung - Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Wasserstoffanlage - nördlich der Eisenbahn Strecke , südwestlich der Brokenlander Straße/Glindam, westlich des Meiereigrabens"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schröder, Nele
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


 

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

Beschluss:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 25 für das Gebiet „Wasserstoffanlage - nördlich der Eisenbahn Strecke , südwestlich der Brokenlander Straße/Glindam, westlich des Meiereigrabens soll im Rahmen einer 1. Änderung und Ergänzung wie folgt geändert werden:

 

Errichtung und Betrieb einer Wasserstoffanlage mit H2-Speicherung und H2-Trailerabfüllung

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Rosenstr. 28 a

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Die Kostenübernahme der Planungskosten erfolgt durch den Vorhabenträger. Hierzu ist eine Kostenübernahmeerklärung zu unterzeichnen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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