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Auszug - F 12 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weddelbrook für die Ausweisung einer Fläche für die Feuerwehr  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Weddelbrook Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:58 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Weddelbrook
Ort: Heidmoorer Str. 2, 24576 Weddelbrook
VO/07/2024/282 F 12 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weddelbrook für die Ausweisung einer Fläche für die Feuerwehr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Scheunemann, Ute
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Fchennutzungsplanes

 

Beschluss:

1. 

bei Änderung des Flächennutzungsplanes:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 12. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet

 

dlich Glückstädter Straße, zwischen Heidmoorer Straße und Höh

 

folgende Änderungen der Planung vorsieht: Ausweisung einer Fläche für den Neubau eines Feuerwehrkomplexes incl. Schulungsraum.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Kreis Segeberg ,

Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Rosenstr. 28 a

23795 Bad Segeberg

 

 beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

 

6. Da die Gemeinde Weddelbrook nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kaufvertrag).

Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

 

Bemerkung:

Es waren keine Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter aufgrund des § 22 GO befangen und von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 11

davon anwesend:10

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

2

Enthaltungen

0

 

 


 

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