Auszug - F 12 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weddelbrook für die Ausweisung einer Fläche für die Feuerwehr
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschluss:
1.
bei Änderung des Flächennutzungsplanes:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 12. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet
„südlich Glückstädter Straße, zwischen Heidmoorer Straße und Höh“
folgende Änderungen der Planung vorsieht: Ausweisung einer Fläche für den Neubau eines Feuerwehrkomplexes incl. Schulungsraum.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Kreis Segeberg ,
Fachdienst 61.00 -
Räumliche Planung und Entwicklung
Rosenstr. 28 a
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
6. Da die Gemeinde Weddelbrook nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kaufvertrag).
Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
Bemerkung:
Es waren keine Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter aufgrund des § 22 GO befangen und von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 11
davon anwesend:10
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | 2 |
Enthaltungen | 0 |