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Auszug - B 9 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Weddelbrook für die Ausweisung einer Fläche für die Feuerwehr  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Weddelbrook Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:58 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Weddelbrook
Ort: Heidmoorer Str. 2, 24576 Weddelbrook
VO/07/2024/283 B 9 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Weddelbrook für die Ausweisung einer Fläche für die Feuerwehr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Scheunemann, Ute
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


 

 

Beschluss:

bei Neuaufstellung Bebauungsplan:

 

1. 

r das Gebiet

 dlich Glückstädter Straße, zwischen Heidmoorer Straße und Höh wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Ausweisung von Fläche für den Neubau eines Feuerwehrkomplexes incl. Schulungsraum

 

2. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das

Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg , Kreis Segeberg ,

Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Rosenstr. 28 a

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

 

4. 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

 

6. 

Da die Gemeinde Weddelbrook noch nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (z.B. Kaufvertrag). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

7. 

Die Gemeinde Weddelbrook hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

 

 

Bemerkung:

Es waren keine Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter aufgrund des § 22 GO befangen und von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter 11

davon anwesend:10

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

2

Enthaltungen

0

 

 


 

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